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Die Ehe

Die Liebe gehört seit jeher zu den großen Themen des Lebens. Verfilmt, tausendfach in Liedern besungen, in Bilder und Statuen verewigt, haben sich Menschen zu allen Zeiten mit der Liebe befasst. Die Liebe berührt das Geheimnis Gottes. In ihr zeigt sich die Gottes-Ebenbildlichkeit des Menschen, von der die Genesis im Schöpfungsbericht, gleich in den ersten Kapiteln, spricht.

Mannsein und Frausein sind die beiden Formen des Menschen. Sie gehören zusammen und suchen sich, um sich gegenseitig zu ergänzen und um liebend, ehrfürchtig und fruchtbar miteinander umzugehen.

Die Ehe ist von Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben. Deshalb feiert die Kirche das Sakrament der Ehe: das öffentliche und lebenslange Versprechen, in guten und schweren Zeiten zusammenzustehen und unter dem Beistand Gottes die Herausforderungen des Lebens gemeinsam zu meistern.

Trotzdem ist der Ehe die Selbstverständlichkeit abhanden gekommen: "Wir können auch so zusammenleben", heißt es, obwohl ein Wert wie Treue gerade bei jungen Leuten hoch im Kurs steht. In einer Zeit, in der so vieles so schnell anders wird, fällt es schwer, sich ein Leben lang zu binden. Dabei war und ist gerade dies das Besondere an der Ehe und wird es immer bleiben, dass zwei Menschen sich in eine unbekannte Zukunft hinein versprechen: komme, was wolle, ich halte zu dir. Es ist einer der höchsten Momente, die ein Mensch erleben kann. Wir sprechen deshalb von der Hoch-Zeit.

Der Weg zur Ehe

Zwei Menschen, die sich gefunden haben und nach einer Zeit der Prüfung und aus freien Stücken entschieden haben, künftig miteinander durchs Leben zu gehen, planen die Hochzeitsfeier. Mit zu den ersten (langfristigen!) Absprachen gehört die Terminfestlegung - unter Umständen mit mehreren Pfarrern: 1. dem, der die Trauung hält, 2. dem, in dessen Kirche die Feier stattfinden soll und 3. dem Pfarrer des Wohnorts der Braut oder des Bräutigams.

Traugespräch

Der letzgenannte hat die Aufgabe, das Ehevorbereitungsprotokoll zu erstellen, mithilfe dessen kirchenrechtlich festgestellt wird, ob die Eheschließung möglich ist. Katholische Partner bringen dazu einen Taufschein bei, der beim Taufpfarramt neu ausgestellt werden muss. Nichtkatholische Partner bringen eine Kopie des originalen Taufscheins.

Beim Traugespräch geht es auch darum, dass sich Pfarrer und Brautpaar besser kennenlernen, damit die Trauung persönlich gestaltet werden kann. Fragen zum Ablauf und zur Gestaltung der Feier finden hier Platz. Außerdem wird das katholische Verständnis des Ehesakramentes und der christlichen Ehe besprochen: die Unauflöslichkeit, Treue, das gegenseitige Wohl und die Elternschaft.

Formpflicht

Jeder katholische Christ muss für die Gültigkeit der Ehe eine vom Kirchenrecht vorgeschriebene Form einhalten (Formpflicht). Dergemäß muss das Eheversprechen in Anwesenheit zweier Zeugen und eines kirchlichen Beauftragten abgegeben werden.

Im Mittelalter galt der Grundsatz consensus facit nuptias, also die gegenseitige Zustimmung und der anschließende Beischlaf begründen die Ehe. So konnten Paare unter vier Augen heiraten, und die Ehe war aus kirchlicher Sicht gültig. Das tat so lange gut, bis es häufiger geschah, dass einer der beiden Ehepartner bestritt, seine Zustimmung gegeben oder die Ehe vollzogen zu haben. Um es dem verlassenen Partner leichter zu machen, zu beweisen, dass er geheiratet hat, führte das 4. Laterankonzil 1215 die Formpflicht ein: drei Zeugen stellten ab sofort sicher, dass niemand mehr Falsches behaupten konnte und führten die Ehen aus der Heimlichkeit heraus.

Nur kirchliche Ehe (ohne zuvor standesamtlich zu heiraten)

Eine Hochzeit ist ein zutiefst religiöser Akt. Vom 1. Januar 1876 bis zum 31. Dezember 2008 war in Deutschland allerdings die standesamtliche Hochzeit vor der kirchlichen Eheschließung zwingend vorgeschrieben. Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes, die zum 1. Januar 2009 in Kraft trat, ist nun die kirchliche Trauung ohne vorheriges standesamtliches Zeremoniell möglich.
Die rein kirchliche Trauung hat in Deutschland keinerlei staatliche Wirkung: das Ehepaar gilt vor dem Gesetz als unverheiratet und erfreut sich nicht der zahlreichen staatlichen Vergünstigungen, die der Gesetzgeber für Verheiratete vorsieht. Andererseits gehen Ansprüche wie Bafög oder Witwenrente nicht verloren, auf die man nach einer standesamtlichen Heirat eventuell verzichten müsste.

Nochmal heiraten?

Gott und die Kirche nehmen die Menschen ernst mit dem, was sie versprechen: die Partner versichern bei der Hochzeit, sich "zu lieben, zu achten und ehren zu wollen, bis der Tod uns scheidet." Zugleich beruft sich die Katholische Kirche auf die Schöpfungsordnung und auf das Wort des Herrn "Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." Deswegen hält sie ohne Ausnahme daran fest, dass eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe nicht geschieden werden kann.

Es gibt indes Fälle, in denen eine gültige Ehe nicht zustande gekommen ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, ein Ehenichtigkeitsverfahren anzustrengen und über die kirchliche Gerichtsbarkeit prüfen zu lassen, ob die Trauung von einst gültig war. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass die Hochzeit aus irgendeinem Grund nicht rechtmäßig gewesen ist, ist eine kirchliche Eheschließung möglich.
Dem betroffenen Ehepartner wird empfohlen, in einem solchen Fall Kontakt mit einem Seelsorger seiner Wahl aufnehmen und mit ihm auszuloten, ob die Voraussetzungen für ein Ehenichtigkeitsverfahren gegeben sind.

Eine Wiederheirat ist möglich, wenn der Ehepartner verstorben ist.

Einzelne besondere Fragestellungen

Muss ich zum Ehevorbereitungsseminar?

Die Teilnahme an einem Ehevorbereitungsseminar wird dringend empfohlen. Brautpaare investieren viel Zeit in die Planungen rund um die Hochzeitsfeierlichkeiten; dabei dauert die Hochzeit nur einen Tag. Die wichtigere Vorbereitung, die Hinführung auf das Leben in Ehe und Familie, zu dem die Hochzeit nur die Tür ist, sollte darüber nicht vergessen werden. Die Seminare, die zumeist am Wochenende an verschiedenen Orten stattfinden, thematisieren Fragen der gemeinsamen Zukunft, des Glaubens, der kommenden gesellschaftlichen Herausforderungen und des ehelichen Zusammenlebens.
Hier finden Sie die Termine und Orte der nächsten Ehevorbereitungsseminare.

Ich bin katholisch, meine Frau ist evangelisch

Es besteht die Möglichkeit einer sog. "ökumenischen Trauung", die genau genommen eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers (oder umgekehrt) ist. Eine rein katholische Trauung ohne evangelischen Pfarrer ist ebenfalls möglich. Denkt das Brautpaar an eine rein evangelische Trauung, so sollte es wegen der Formpflicht trotzdem unbedingt Kontakt mit dem katholischen Pfarrer aufnehmen.
Der katholische Partner verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben wird und mit besten Wissen und Gewissen dafür sorgt, dass die Kinder katholisch getauft und erzogen werden.

Ich bin katholisch, mein Mann ist nicht getauft

Eine Eheschließung ist grundsätzlich möglich, es ist jedoch die Erlaubnis des Bischofs erforderlich. Die Ehe besitzt keinen sakramentalen Charakter, da dieser nur unter Christen besteht.
Der katholische Partner verspricht, seinem Glauben treu zu sein und nach seinen Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder katholisch getauft und erzogen werden. Die Frage nach der Taufe und der religiösen Erziehung der Kinder gehört zu den Themen, die die Ehepartner tunlichst bereits vor der Eheschließung besprechen sollten.

Wir sind beide aus der Kirche ausgetreten

Eine kirchliche Eheschließung ist nicht möglich.

Einer von uns beiden war schon mal (standesamtlich oder kirchlich) verheiratet

Falls festgestellt werden kann, dass diese Hochzeit ungültig war, ist eine Trauung möglich. Bitte nehmen Sie rechtzeitig (d.h. mindestens 1,5 Jahre) vor der geplanten Trauung Kontakt mit einem Pfarrer auf. Sie können sich auch vorab beim Bischöflichen Offizialat informieren.

Wer kann unser Trauzeuge sein?

Gemäß der Formpflicht ist es notwendig, dass die Ehe vor einem Beauftragten der Kirche und zwei Zeugen geschlossen werden muss. Diese bestätigen durch ihre Unterschrift, dass das Brautpaar geheiratet hat. Trauzeugen müssen deshalb voll geschäftsfähig sein und nach staatlichem Recht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Religionszugehörigkeit ist hier nicht relevant.

Wie läuft die Trauung ab?

Das ist zunächst von der gewählten Gottesdienstform abhängig. Zentral ist in jedem Fall das gegenseitige Eheversprechen, das die Brautleute ablegen, nachdem sie öffentlich bekundet haben, dass sie das Ehesakrament empfangen wollen.
Der Pfarrer, der die Feier leitet, steht dem Brautpaar mit Rat und Tat zur Seite und geht gerne auf seine Wünsche ein, so weit dies liturgisch möglich und zulässig ist. In der Trauungsmappe sind schon vor dem Gespräch mit dem Pfarrer wertvolle Anregungen zur Trauung zu finden. Hinsichtlich der musikalischen Gestaltung ist zu beachten, dass ein Gottesdienst nicht das Wunschkonzert der schönsten Musical-Melodien ist.

Ich habe noch eine ganz andere Frage...

Vertrauen Sie nicht nur auf das, was "man" weiß. Im kirchlichen Eherecht finden sich auch manche Bestimmungen, die "man" in weiten Teilen nicht kennt. Wenden Sie sich daher bitte in allen Anliegen und besonderen Konstellationen an die Seelsorger