Einzelne besondere Fragestellungen
Muss ich zum Ehevorbereitungsseminar?
Die Teilnahme an einem Ehevorbereitungsseminar wird dringend empfohlen. Brautpaare investieren viel Zeit in die Planungen rund um die Hochzeitsfeierlichkeiten; dabei dauert die Hochzeit nur einen Tag. Die wichtigere Vorbereitung, die Hinführung auf das Leben in Ehe und Familie, zu dem die Hochzeit nur die Tür ist, sollte darüber nicht vergessen werden. Die Seminare, die zumeist am Wochenende an verschiedenen Orten stattfinden, thematisieren Fragen der gemeinsamen Zukunft, des Glaubens, der kommenden gesellschaftlichen Herausforderungen und des ehelichen Zusammenlebens.
Hier finden Sie die Termine und Orte der nächsten Ehevorbereitungsseminare.
Ich bin katholisch, meine Frau ist evangelisch
Es besteht die Möglichkeit einer sog. "ökumenischen Trauung", die genau genommen eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers (oder umgekehrt) ist. Eine rein katholische Trauung ohne evangelischen Pfarrer ist ebenfalls möglich. Denkt das Brautpaar an eine rein evangelische Trauung, so sollte es wegen der Formpflicht trotzdem unbedingt Kontakt mit dem katholischen Pfarrer aufnehmen.
Der katholische Partner verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben wird und mit besten Wissen und Gewissen dafür sorgt, dass die Kinder katholisch getauft und erzogen werden.
Ich bin katholisch, mein Mann ist nicht getauft
Eine Eheschließung ist grundsätzlich möglich, es ist jedoch die Erlaubnis des Bischofs erforderlich. Die Ehe besitzt keinen sakramentalen Charakter, da dieser nur unter Christen besteht.
Der katholische Partner verspricht, seinem Glauben treu zu sein und nach seinen Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder katholisch getauft und erzogen werden. Die Frage nach der Taufe und der religiösen Erziehung der Kinder gehört zu den Themen, die die Ehepartner tunlichst bereits vor der Eheschließung besprechen sollten.
Wir sind beide aus der Kirche ausgetreten
Eine kirchliche Eheschließung ist nicht möglich.
Einer von uns beiden war schon mal (standesamtlich oder kirchlich) verheiratet
Falls festgestellt werden kann, dass diese Hochzeit ungültig war, ist eine Trauung möglich. Bitte nehmen Sie rechtzeitig (d.h. mindestens 1,5 Jahre) vor der geplanten Trauung Kontakt mit einem Pfarrer auf. Sie können sich auch vorab beim Bischöflichen Offizialat informieren.
Wer kann unser Trauzeuge sein?
Gemäß der Formpflicht ist es notwendig, dass die Ehe vor einem Beauftragten der Kirche und zwei Zeugen geschlossen werden muss. Diese bestätigen durch ihre Unterschrift, dass das Brautpaar geheiratet hat. Trauzeugen müssen deshalb voll geschäftsfähig sein und nach staatlichem Recht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Religionszugehörigkeit ist hier nicht relevant.
Wie läuft die Trauung ab?
Das ist zunächst von der gewählten Gottesdienstform abhängig. Zentral ist in jedem Fall das gegenseitige Eheversprechen, das die Brautleute ablegen, nachdem sie öffentlich bekundet haben, dass sie das Ehesakrament empfangen wollen.
Der Pfarrer, der die Feier leitet, steht dem Brautpaar mit Rat und Tat zur Seite und geht gerne auf seine Wünsche ein, so weit dies liturgisch möglich und zulässig ist. In der Trauungsmappe sind schon vor dem Gespräch mit dem Pfarrer wertvolle Anregungen zur Trauung zu finden. Hinsichtlich der musikalischen Gestaltung ist zu beachten, dass ein Gottesdienst nicht das Wunschkonzert der schönsten Musical-Melodien ist.
Ich habe noch eine ganz andere Frage...
Vertrauen Sie nicht nur auf das, was "man" weiß. Im kirchlichen Eherecht finden sich auch manche Bestimmungen, die "man" in weiten Teilen nicht kennt. Wenden Sie sich daher bitte in allen Anliegen und besonderen Konstellationen an die Seelsorger.